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Artikelbeschreibung
Biete das abgebildete so genannte Grabenmagazin für einen K98.
Schlosskasten Stahl (gefräste Version) mit Waffennummer 8547 und zwei WaA Abnahmestempel (Adler 26) für Berlin Lübecker Maschinenfabrik.
Das Magazin ist auf der linken Seite gestempelt mit WaA4 - BSW - WaA4 – 1939
WaA4 für BSW (Berlin Lübecker Maschinenfabrik, Herstellungsjahr 1939.
Auf der rechten Seite unten mit einer Codierung.
Der Zubringer sowie der Magazinkastendeckel sind ebenso mit WaA4 gestempelt.
Zur Gesetzeslage:
Das Grabenmagazin für das Gewehr 98 ist nicht verboten!
Da das Gewehr 98, eine Repetierlangwaffe ist und das Grabenmagazin fest eingebaut wird und dadurch kein Wechselmagazin ist, ist das Grabenmagazin nicht verboten.
FAQ des VDB zum 3. WaffRÄndG & NWR-II mit Antworten des BMI Version 1.10 - 23.03.2022
Das Grabenmagazin ist nicht verboten, da es fest mit der Repetierwaffe verbunden ist.
Durch einen Ausbau des Magazinkastens geht die Eigenschaft als Magazin verloren, weil keine Magazinlippen vorhanden sind.
Die Aufgabe der Magazinlippen, das zurückhalten der Patronen, übernimmt bei diesen Waffen die Schloßhülse.
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Frei verkäufliches Ersatzteil ab 18 Jahren.
Dies ist eine Privatauktion, daher keine Garantie und keine Rücknahme.
Altersnachweis erforderlich!
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