Kostenerstattung für Erbringung/Beantragung der Ausfuhrgenehmigung in EU-Länder (ausserhalb Deutschlands) Zur Beantragung einer Eu-Ausfuhrgenehmigung ist ZWINGEND vorab die Einfuhrgenehmigung des Landes in das Ausgeführt werden soll zu erbringen und an uns im Original zu übersenden!!