Ein Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) wurde von Bundeslandwirtschafstministerin Julia Klöckner vorgelegt.
Ziel des Änderungsentwurfs ist es einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herzustellen, die Jägerprüfungsordnung der einzlen Landesjagdverbände zu vereinheitlichen sowie die Bleiabgabe von Büchsenmunition an die Umwelt zu verringern, so das Ministerium in einer Presseerklärung vom 27. Juli 2020.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Länder- und Verbändeanhörung, für September 2020 sei die Vorlage im Bundeskabinettt geplant.
Zusammengefasst die wesentlichen Punkte nach derzeitigem Stand (03. August 2020):
- Für Büchsenmunition sollen bundeseinheitliche Regelungen für die Zertifizierung in Kraft treten. Ziel ist optimale Tötungswirkung und gleichzeitige Bleiminimierung.
- Für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden soll ein Schießnachweis verbindlich erforderlich sein.
- Die Vorgaben für die Jäger- und Falknerausbildung sollen bundesweit vereinheitlicht werden und somit ein höherer Standard
Des Weiteren sollen im Gesetzentwurf enthalten sein:
- Die behördliche(Höchst-)Abschussplanung für Rehwild soll abgeschafft werden. An Stelle dessen sollen die Verantwortlichen vor Ort, also die Jagdgenossenschaften, Grundeigentümer und die Jagdausübungsberechtigten sich künftig eigenverantwortlich über einen jährlichen Mindestabschuss für Rehwild verständigen, was im Pachtvertrag festgehalten werden soll. Der Mindestabschuss ist der unteren Jagdbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
- Bei Nichteinigung der genannten Beteiligten soll die Untere Jagdbehörde eine Mindestabschussquote festlegen, welche auf Verbissgutachten gestützt wird. Die Jagdbehörde kann die Wildbestandsverringerung anordnen, wenn der Mindestabschuss nicht erreicht wird.
- Der Begriff der Hege wird insofern ergänzt, dass „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ ermöglicht werden muss. Grund hierfür ist die notwendige Schonung des Waldes an den Klimawandel.
- Das Verbot von Nachtzieltechnik für die Jagd auf Schwarzwild wird aufgehoben- gerade aufgrund der notwendigen Reduktion des Schwarzwildbestandes hinsichtlich der Afrikanischen Schweinepest und zur tierschutzgerechteren Jagd auf Schwarzwild bei Nacht.
- Tellereisen werden verboten
- Verbot des Besitzes von fangbereiten Fallen für Greifvögel (Ausnahme: Falkner und Wissenschaft).
- Verbot für Jagdausübung an Wildquerungshilfen (Ausnahme: Bewegungsjagden).
- Anhebung der Jagdhaftpflichtversicherung sowie des Bußgeld-Rahmens.