Das deutsche Waffenrecht ist eines der strengsten weltweit und reguliert den Erwerb sowie Besitz von Schusswaffen in detaillierter Weise. Um Schusswaffen legal zu besitzen, benötigen Privatpersonen in den meisten Fällen eine Waffenbesitzkarte (WBK). Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Voraussetzungen für den Erhalt einer WBK sowie die gesetzlichen Anforderungen nach dem Erwerb.
1. Voraussetzungen: Das Bedürfnisprinzip
Die gesetzliche Grundlage für die Erteilung einer WBK ist das Vorliegen eines anerkannten Bedürfnisses. Zu den gängigen Bedürfnissen zählen:
- Jagd: Der Besitz eines gültigen Jagdscheins berechtigt zur Anschaffung von Langwaffen für die Jagd sowie bis zu zwei Kurzwaffen.
- Sportschießen: Eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein sowie regelmäßiges Training (mindestens einmal monatlich oder 18 Mal im Jahr) sind erforderlich. Der Verein stellt das Bedürfnis schriftlich aus.
- Waffensammeln: Hierfür ist ein Sammlungskonzept notwendig, das wissenschaftliche oder kulturelle Gründe für den Erwerb darlegt. Die zuständige Behörde prüft und genehmigt das Konzept.
- Weitere Bedürfnisse: Hierzu zählen etwa berufliche Gründe wie Sicherheitsdienstleistungen oder Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.
2. Antragstellung: So beantragen Sie eine WBK
Die Beantragung der WBK erfolgt bei der zuständigen Waffenbehörde am Wohnsitz. Für den Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis des Bedürfnisses: Beispielsweise ein Jagdschein, eine Vereinsbescheinigung oder ein genehmigtes Sammlungskonzept.
- Sachkundenachweis: Dieser belegt die Kenntnisse im Umgang mit Schusswaffen. Jäger können ihren Jagdschein als Nachweis verwenden.
- Führungszeugnis: Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit des Antragstellers anhand eines erweiterten Führungszeugnisses.
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung: Der Antragsteller muss den Besitz eines zertifizierten Waffenschranks nachweisen.
3. Behördliche Prüfungen
Vor der Erteilung einer WBK unterzieht die Waffenbehörde den Antragsteller umfassenden Überprüfungen:
- Zuverlässigkeitsprüfung: Es wird sichergestellt, dass keine Vorstrafen oder extremistischen Aktivitäten vorliegen. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz führt zur Ablehnung.
- Eignungsprüfung: Der Antragsteller muss körperlich und geistig in der Lage sein, sicher mit Waffen umzugehen. Für Antragsteller unter 25 Jahren ist ein fachärztliches Gutachten erforderlich.
- Informationsbeschaffung: Die Behörde holt Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, von der Polizei sowie dem Verfassungsschutz ein.
4. Pflichten nach Erhalt der WBK
Nach der Genehmigung müssen WBK-Inhaber strenge Vorschriften beachten:
- Verwendung: Waffen dürfen nur zu genehmigten Zwecken wie Jagd oder Sportschießen genutzt werden. Ein unerlaubtes Führen ist strafbar.
- Transport: Waffen müssen entladen und in verschlossenen Behältern transportiert werden. Munition darf unter Berücksichtigung der Gefahrgutregelungen (max. 3 kg Netto-/50 kg Bruttomasse) mitgeführt werden.
- Aufbewahrung: Waffen und Munition sind in zertifizierten Waffenschränken der Sicherheitsstufen 0 oder 1 gemäß DIN/EN 1143-1 aufzubewahren. Bestandschutzregelungen gelten für ältere Waffenschränke mit VDMA-Norm.
- Kontrollen: Unangekündigte Kontrollen der Aufbewahrung durch die Behörde sind möglich. Verstöße können Geldstrafen oder den Entzug der WBK nach sich ziehen.
5. Altersgrenzen
- Ab 18 Jahren: Erwerb von Munition und bestimmten erlaubnisfreien Waffen wie Schreckschusswaffen sowie Beantragung einer WBK für Jäger oder Sportschützen.
- Unter 25 Jahren: Antragsteller müssen ein amtsärztliches Gutachten über die geistige Eignung vorlegen, insbesondere beim Erwerb von Großkaliberwaffen (ab 21 Jahren möglich).
Glossar
- Waffenbesitzkarte (WBK): Erlaubnisdokument für den Besitz von Schusswaffen.
- Bedürfnis: Rechtlich anerkannter Grund, z. B. Jagd, Sportschießen, Waffensammeln.
- Sachkundenachweis: Dokumentierte Kenntnisse über Waffenrecht und Sicherheit.
- Zuverlässigkeitsprüfung: Überprüfung auf Vorstrafen und extremistische Aktivitäten.
- Waffenschrank: Sicheres Behältnis zur Aufbewahrung von Waffen und Munition.
- Schreckschusswaffen: Erlaubnisfreie Waffen, die keine scharfe Munition verschießen.
- Gefahrgutregelungen: Vorschriften zum Transport von Munition und gefährlichen Gütern.
Das Waffenrecht 2024 stellt sicher, dass nur geeignete Personen unter strengsten Bedingungen Waffen besitzen dürfen. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann legal eine WBK beantragen und muss die damit verbundenen Pflichten jederzeit einhalten.