Waidmesser/Hirschfänger „Weidmesser“ eidgenössische Ordonanz 1842/52" (Schweiz)
Blanke, zum Ort zweischneidige Rückenklinge. Der Ort in der Mittellinie. Ricasso quartseitig der Hersteller „Clemen & Jung Solingen“. Die Klinge mit Altersspuren, konservierende Patina über partiellen Korrosionsansätzen.
Der Griff mit durchgehenden Erl. Hölzerne Griffschalen, fixiert durch Messing Kugelnieten. Das Parier aus Messing. Terzseitig benummert „362“ unter dem Wappen von St. Gallen. Der Griff mit Altersspuren. Griffschale quartseitig Haarriss längs der Vernietung.
Anm. Diese Waffe war vorgesehen für Scharfschützen. Nachdem 1878 ausgemustert, fanden diese Waidmesser als Polizeiseitengewehre Verwendung. Zur Waffe eine Expertise des DWJ.
Gesamtlänge: 66cm, Klingenlänge: 50,5cm
UA44-24707
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