Am 31. Oktober treten wichtige Änderungen im Waffenrecht in Kraft, die den rechtlichen Umgang mit Waffen und Messern verschärfen. Die Neuerungen betreffen sowohl den Besitz als auch das Führen von Waffen und beinhalten erweiterte Kontrollbefugnisse der Behörden. Hier eine Übersicht der wesentlichen Änderungen:
1. Persönliches Erscheinen und erweiterte Recherchebefugnisse
- Waffenbehörden dürfen ein persönliches Erscheinen von Antragstellern nur noch in „begründeten Einzelfällen“ verlangen.
- Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit sind Recherchen in öffentlich zugänglichen Quellen, wie dem Internet, künftig erlaubt.
2. Verschärfte Zuverlässigkeitsprüfung
- Personen, die wegen staatsgefährdender oder extremistischer Straftaten zu mindestens 90 Tagessätzen verurteilt wurden, gelten automatisch als unzuverlässig.
- Die Liste berücksichtigungswürdiger Straftaten wurde erweitert.
3. Erweiterte behördliche Abfragen und Nachberichtspflichten
- Abfragen bei der Zuverlässigkeitsprüfung werden auf Daten der Bundespolizei, des Zollkriminalamts und der Polizeidienststellen der letzten zehn Jahre ausgeweitet.
- Das Steuergeheimnis wurde für Abfragen beim Zollkriminalamt aufgehoben.
- Mehr Behörden sind künftig verpflichtet, nachträglich relevante Informationen an Waffenbehörden zu melden.
4. Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie Waffen
- Personen mit Abhängigkeitserkrankungen, psychischen Erkrankungen oder fehlender persönlicher Eignung wird der Besitz von erlaubnisfreien Waffen untersagt.
5. Strengere Regelungen für Springmesser
- Springmesser sind grundsätzlich verboten, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse, beispielsweise beruflicher Natur.
- Eine einjährige Amnestieregelung erlaubt die straffreie Abgabe solcher Messer bis zum 31. Oktober des kommenden Jahres.
6. Führungsverbot von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen
- Das Führen von Waffen und Messern ist auf Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen untersagt.
- Ein einheitlicher Ausnahmekatalog regelt Ausnahmen für bestimmte Personengruppen und Zwecke, wie beispielsweise Jäger oder Sicherheitsdienste.
7. Anlasslose Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen
- In Verbotszonen sind anlasslose Personenkontrollen künftig ausdrücklich erlaubt, um die Sicherheit in gefährdeten Bereichen zu erhöhen.
8. Neue Regelungen zur Sicherstellung von Waffen
- Waffen dürfen bereits während der Prüfung eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens sichergestellt werden.
- Waffenbehörden erhalten die Befugnis, bei konkreten Verdachtsmomenten Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen.
Diese umfassenden Änderungen erfordern von Jägern und Sportschützen erhöhte Aufmerksamkeit. Betroffene sollten sich frühzeitig informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und den neuen Anforderungen gerecht zu werden.