Für alle Schützen – egal ob jagdlich oder sportlich, gilt: Kein Schießen auf dem Schießstand ohneAufsicht! Doch was heißt das? Aufsicht? Standaufsicht? Genauer gesagt braucht es dafür die „verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten“. Der Einfachheit halber Standaufsicht genannt. Die Anforderungen an die Standaufsicht sowie die Voraussetzungen dafür, regelt das Waffengesetz in §27 sowie die allgemeine Waffenverordnung in §§ 10, 11.
Was muss ich jetzt also tun, wenn ich die Standaufsicht übernehmen will? Die Anforderungenscheinen gleich dem, die man ohnehin als Waffenbesitzer erfüllen muss:
- zuverlässig
- sachkundig
- persönlich geeignet
- volljährig
Der Schein trügt ein wenig, da sich die Sachkunde nicht auf die für Sportschützen bezieht, sondern direkt auf die Tätigkeit als Standaufsicht.
Über die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung entscheidet der Hausrechtsinhaber bzw. bei eingemieteten Vereinen der zuständige Schützenmeister oder Vorstand.
Wie erlange ich also die Sachkunde, die ich als Standaufsicht benötige? Nicht anders als bei der Waffensachkunde – durch einen Lehrgang. Entweder bei einem Verband oder ganz unkompliziert, durch einen Online-Lehrgang.
In diesem Lehrgang erfahrt ihr, was alles zu tun ist, um die Standaufsicht übernehmen zu können. In ihr liegt die wichtigste Aufgabe beim Schießen und ist für den gesamten Sport unentbehrlich! Ohne
Aufsicht kein Schießen und ohne Schießen kein Sport … Jeder Verein freut sich über engagierte
Schützen, die den Posten übernehmen möchten. Denn die wichtigste Aufgabe ist nichts anderes als das ständige Beaufsichtigen des Schießens!
Die Standaufsicht hat dafür zu sorgen, dass alle Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbarenGefahren verursachen. Wie kann sie das bewältigen? Durch Aufmerksamkeit und Fokus! Deshalb darf die Standaufsicht auch nicht am Schießbetrieb teilnehmen.
Jedoch keine Regel ohne Ausnahme: Ist sie allein am Schießstand, darf sie das. Vorteil ist also: Ihr dürft als Standaufsicht allein schießen!
Neben dem ständigen Beaufsichtigen der Anwesenden ist außerdem zu prüfen, ob die Altersgrenzen eingehalten werden und alle Waffen der Standzulassung entsprechen.
Habt Ihr Fragen zum Thema Standaufsicht oder wollt ihr die verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten werden? Wendet euch gerne an das Team von Sachkunde Franken!